Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für ab 01.10.2023 geschlossene Reiseverträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einzelheftbestellungen und Abonnements finden Sie hier.Soweit die Studio Kunst GmbH, im Folgenden Studio Kunst genannt, mehrere zusammenhängende Leistungen im Rahmen einer Reise an einen Kunden vermittelt oder Veranstalter einer Pauschalreise ist, werden in Ergänzung der allgemeinen Bestimmungen des BGB die nachfolgenden Bestimmungen vereinbart.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Studio Kunst den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch sowie per E-Mail und über das Internet erfolgen. Die Anmeldung erfolgt für den Anmeldenden sowie für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Studio Kunst den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Buchungsauftrags dar. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der formfreien Annahmeerklärung durch Studio Kunst zustande.
1.2 Vermittelt Studio Kunst ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc., so schuldet Studio Kunst nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
1.3 Der Kunde erhält bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung des Kunden ab, liegt ein neues Angebot vor mit dessen Inhalt der Reisevertrag zustande kommt, wenn der Kunde es innerhalb von zehn Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung) annimmt.
1.4 Angebote von Studio Kunst werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da Studio Kunst jedoch bezüglich der Verfügbarkeit der jeweiligen Leistungen von Dritten abhängig ist, sind auch individuell erstellte Angebote von Studio Kunst unverbindlich.
1.5 In den ausgewiesenen Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen mit Ausnahme des Sicherungsscheins nicht enthalten. Studio Kunst empfiehlt insbesondere den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisehaftpflicht-, Auslandskranken- und Reiseunfallversicherungen.1.6 Studio Kunst übernimmt keine Unterrichtung und Gewährleistung von Visapflichten in das Zielland. Es obliegt dem Reisenden sich bei einem zuständigen Konsulat über notwendige Visa- und Gesundheitsbedingungen zu informieren.
2. Bezahlung
2.1 Mit Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 1.000,00€ innerhalb von 10 Tagen auf das ausgewiesene Bankkonto fällig. Der ausstehende Reisepreis abzüglich der Anzahlung ist 10 Tage vor Reiseantritt fällig.
2.2 Sollte der Kunde den Reisepreis nicht bis zum angegebenen Zeitpunkt begleichen und/oder die Reise nicht antreten, so kann Studio Kunst entsprechende Rücktrittskosten gem. Ziffer 4. verlangen.
2.3 Der Kunde hat Studio Kunst unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb des in der Reisebestätigung angekündigten Zeitraums erhalten hat oder wenn diese falsche Angaben, insbesondere zur Person der angemeldeten Teilnehmer, enthalten.
2.4 Stornoentschädigungen sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind, soweit nicht ausdrücklich ein anderes bestimmt ist, jeweils sofort mit Rechnungsstellung fällig.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Art und Umfang der Reiseleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung im Katalog oder der Website in Verbindung mit der an den Kunden versandten Reisebestätigung. In den Reiseleistungen enthalten sind Verpflegung, sofern angegeben, ausgenommen Trinkgelder und im Reiseablauf enthaltene Ausflüge, soweit sie nicht als fakultativ gekennzeichnet sind. Studio Kunst ist berechtigt, nach Vertragsschluss Vertragsbedingungen, die nicht den Reisepreis betreffen, einseitig zu ändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und von der Studio Kunst nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind. Für kurzfristige Änderungen des Reiseplans aufgrund unvorhersehbarer Ereignissen oder stornierter Termine der lokalen Kontakte übernimmt Studio Kunst keine Gewähr. Für die Teilnahme bestimmter Studio Kunst Mitarbeiter an jeweiligen Reisen kann keine Gewähr übernommen werden, sofern diese aufgrund beruflicher Umstände verhindert sind.
3.2 Studio Kunst behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis einseitig nachträglich zu erhöhen, wenn die Erhöhung sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger,b) Erhöhung der Steuern oder sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oderc) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Der Reisepreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Studio Kunst wird in einem solchen Fall den Kunden rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den zuvor genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 10 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
3.3 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die zuvor unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Studio Kunst führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von der Studio Kunst zu erstatten. Studio Kunst ist berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen. Studio Kunst hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
3.4 Übersteigt die in 3.2 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann Studio Kunst sie nicht einseitig vornehmen. Studio Kunst ist jedoch berechtigt, dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anzubieten und zu verlangen, dass dieser innerhalb einer von der Studio Kunst bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung hat Studio Kunst spätestens 10 Tage vor Reisebeginn zu unterbreiten.
3.5 Kann Studio Kunst die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Vertragsinhalt geworden sind, verschaffen, ist sie berechtigt, dem Kunden bis zum Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung anzubieten und zu verlangen, dass dieser innerhalb einer von der Studio Kunst bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt.
3.6 Studio Kunst kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 3.5. wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die sie nach Maßgabe des Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
3.7 Nach dem Ablauf der von Studio Kunst bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
3.8 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, findet § 651h BGB Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 entsprechende Anwendung; Ansprüche des Kunden nach § 651i BGB Absatz 3 Nummer 7 bleiben unberührt. Nimmt er das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt § 651m entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für Studio Kunst mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Absatz 2 entsprechend anzuwenden.
4. Rücktritt durch den Kunden4.1 Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann Studio Kunst anstelle des weggefallenen Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt ausdrücklich auch für einen Rücktritt vor Erhalt der Reisebestätigung.4.2 Studio Kunst kann hierzu angemessene Entschädigungspauschalen festlegen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen für Studio Kunst und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bemessen. Die Entschädigungspauschalen von Studio Kunst berechnen sich je nach Rücktrittszeitpunkt und in Abhängigkeit der gewählten Reiseleistung pro Person in Prozenten des Reisepreises in der Regel wie folgt:
50 % des Reisepreises bis zum 31. Tag vor Reisebeginn
75 % des Reisepreises ab dem 30. Tag vor Reisebeginn
90 % des Reisepreises ab dem 10. Tag vor Reisebeginn
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote!
Es steht dem Kunden jedoch frei, den Nachweis zu führen, dass Studio Kunst ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.
4.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendiger Visa oder aus einem anderen Grund, den der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, nicht angetreten wird.
4.4 Abweichend von 4.2 kann Studio Kunst keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5. Umbuchung
5.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach seiner Buchung Änderungen hinsichtlich des Rei-setermins oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung), kann Studio Kunst ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 100 € pro Buchung erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können – sofern die Erfüllung überhaupt möglich ist – nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziffer 4. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, zu beweisen, dass geringere Kosten entstanden sind als mit dem Umbuchungsentgelt gefordert.
5.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der Studio Kunst nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Studio Kunst kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde Studio Kunst als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Studio Kunst darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, bemüht sich Studio Kunst bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt bei unerheblichen Leistungen.
7. Rücktritt durch Studio Kunst
7.1 Studio Kunst kann vor Reisebeginn in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:a) Die für die Reise im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht und Studio Kunst hat den Kunden über die Mindesteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt, bis zu dem die Rücktrittserklärung Studio Kunst dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, vor Vertragsschluss unterrichtet; in diesem Fall ist Studio Kunst berechtigt, den Rücktritt
– 28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, – sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen und – 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen zu erklären.b) Studio Kunst ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände im Sinne des 4.4 an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat Studio Kunst den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
7.2 Tritt Studio Kunst vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zurückerstattet.
8. Mitwirkungspflichten, Abhilfe und Kündigung des Kunden
8.1 Tritt ein Mangel auf, hat der Reisende diesen unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder Studio Kunst anzuzeigen und innerhalb einer angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Kann Studio Kunst infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen, ist der Kunde insoweit nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
8.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Studio Kunst den Reisemangel zu beseitigen. Studio Kunst kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.3 Ist Studio Kunst berechtigt die Beseitigung des Mangels zu verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Studio Kunst Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben diese Ersatzleistungen zur Folge, dass die Reise im Vergleich zur ursprünglichen geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, hat Studio Kunst dem Kunden eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu gewähren; die Angemessenheit richtet sich nach § 651m Abs. 1 S. 2 BGB. Sind die Ersatzleistungen nicht mit den im Vertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar oder ist die angebotene Herabsetzung des Reisepreises nicht angemessen, kann der Kunde die Ersatzleistungen ablehnen. In diesem Fall oder wenn Studio Kunst außerstande ist, Ersatzleistungen anzubieten, ist § 651l Abs. 2 und 3 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass es auf eine Kündigung des Kunden nicht ankommt.
8.4 Ist die Beförderung des Kunden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund un-vermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat Studio Kunst die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Kunden für einen höchstens zwei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist. Auf diese Begrenzung von zwei Nächten kann sich Studio Kunst nicht berufen, wenn
– der Leistungserbringer nach den unmittelbar anwendbaren Regelungen der EU dem Kunden die Beherbergung für einen längeren Zeitraum anzubieten oder die Kosten hierfür zu tragen hat, oder – der Kunde eine Person mit eingeschränkter Mobilität i. S. d. Art. 2 a) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, eine Schwangere, ein/e unbegleitete/r Minderjährige/r oder eine Person, die eine besondere medizinische Betreuung benötigt, ist, und Studio Kunst mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn von den besonderen Bedürfnissen des Kunden in Kenntnis gesetzt wurde.
8.5 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Studio Kunst eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist
bedarf es nur dann nicht, wenn Studio Kunst die Abhilfe verweigert hat oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.6 Wird der Vertrag gekündigt, so behält Studio Kunst hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Studio Kunst auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.
8.7 Im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht ist der Kunde bei Auftreten von Mängeln verpflichtet, mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von Studio Kunst für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden sind vom Reisenden zu tragen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach dem Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck bestehen.
9.2 Die internationale Seebeförderung
unterliegt dem am 23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schifffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung der Art. 3, 5, 7 und 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstige Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst Sorge dafür zu tragen, solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher zu verwahren.
10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Studio Kunst, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbehörderungsleistungen nach der Buchung und sobald es Studio Kunst möglich ist zu informieren. Sobald Studio Kunst weiß, welche Fluggesellschaft/en den Flug durchführen wird bzw. werden, muss sie den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Studio Kunst den Kunden über den Wechsel informieren. Die »Black List« ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.
11. Datenschutzbestimmungen
Bitte entnehmen Sie Näheres zum Datenschutz unseren Datenschutzbestimmungen auf https://www.vivid-magazin.de/datenschutz. Dort finden Sie eine gesonderte Datenschutzerklärung. Bei Fragen zu unserer Datenschutzerklärung helfen wir Ihnen gern weiter:Studio Kunst GmbH
Florastr. 75
40217 Düsseldorf
E-Mail: hello@studiokunst.de
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Ansprüche gegen Studio Kunst ist Düsseldorf, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform“) initiiert: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Studio Kunst nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Reisevertrages unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung oder des gesamten Vertrages zur Folge.
(Stand: Oktober 2023)